Tim Knips appeliert an die Erstwähler:innen: „Geht wählen!“
Unser Mitglied der Schülerunion schreibt einen persönlichen Brief an 657 junge Leute, die zur Kommunalwahl in Rosengarten das erste Mal wählen können
Hier der Erstwählerbrief von Tim Knips….
Wichtiger Hinweis:
Laut § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz — BMG dürfen Meldebehörden Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs Monaten vor einer Wahl oder Abstimmung Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Gruppe nach dem Lebensalter bestimmt ist — typisch also z. B. „Erstwählerinnen und Erstwähler“. Übermittelt werden dürfen die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG genannten Daten, insbesondere Vor- und Familienname, Doktorgrad und derzeitige Anschrift, nicht aber Geburtsdaten. Die Daten dürfen nur für Wahlwerbung verwendet und müssen spätestens einen Monat nach der Wahl gelöscht oder vernichtet werden. Die Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Alle Bilder von Jens Schierenbeck, Sudio Gleis 11, Buchholz idN