Information zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Januar 24, 2025

Die sicherste Art der Stimmabgabe ist die Wahl im Wahllokal. Für Wähler, die nicht ins Wahllokal gehen können, wurde die Möglichkeit zur Briefwahl eingerichtet.

Die Verkürzung der allgemeinen Fristen bedeutet jedoch auch die Verkürzung der Briefwahlmöglichkeit.

Die Frist für die Zulassung der Wahlvorschläge endet am 30. Januar, danach können die Stimmzettel erst ausgearbeitet und gedruckt werden. Daraus folgt, dass erst Ende der ersten Februarwoche die Stimmzettel bei den Gemeinden zur Verfügung stehen werden. Der Versand der Stimmzettel wird ab dem 10.02. erfolgen können.

Wenn Sie also sicher gehen wollen, dass Ihre Stimme rechtzeitig ankommt, verlassen Sie sich bitte nicht auf das übliche Briefwahlprozedere aus den Vorjahren. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden spätestens am 02. Februar zugestellt. Auf der Rückseite ist wie immer der Antrag für die Briefwahlunterlagen.

Bereits jetzt kann ohne Wahlbenachrichtigungskarte die Briefwahl online beantragt werden. Dafür kann das online Portal der Gemeinden genutzt werden oder auch eine formlose Mail mit vollem Namen, Geburtsdatum und Adresse an das jeweilige Rathaus gesendet werden.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt aber so oder so erst ab dem 10.Februar! Der Zeitraum von der Zustellung der Wahlunterlagen bis zur Rücksendung des Wahlbriefs wird durch die aktuellen Zustellzeiten der Post ganz schön knapp – dafür hatte man in den Vorjahren 6 Wochen Zeit, nun aber nur 2 Wochen.

Falls Sie also nicht am Wahltag ins Wahllokal gehen können oder wollen, gibt es folgende Möglichkeiten:

Wahl im Rathaus

Ab dem 10.Februar können Sie direkt in Ihrem Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten wählen. Dazu brauchen Sie Ihren Personalausweis und idealerweise die Wahlbenachrichtigungskarte.

Briefwahl

Wenn Sie nicht ins Rathaus fahren können, gibt es die Möglichkeit, dass Verwandte, Freunde, Nachbarn Ihnen ab dem 10.Februar die Unterlagen mitbringen.

Dazu braucht diese Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht („Ich bevollmächtige Herrn oder Frau xy meine
Briefwahlunterlagen abzuholen“, dazu Name, Geburtsdatum und Adresse angeben und unterschreiben) oder die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte. Die Vertrauensperson kann Briefwahlunterlagen für max. 4 Personen abholen und dann am besten auch wieder im Rathaus abgeben oder in den Rathaus Briefkasten stecken.

Wichtig

Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am 23.Februar im Rathaus angekommen sein. Wenn möglich, transportieren Sie Ihren Wahlbrief selbst oder lassen sie Ihren Wahlbrief von einer Person Ihres Vertrauens abgeben.

So stellen Sie sicher, dass Ihre Stimme gezählt wird!

Weiter Informationen finden Sie auch hier: wahlkabine.cdu.de.

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