Antrag zum Einbau einer intelligenter Einzelraumregelung in einem Nichtwohn-
Gebäude als Pilotprojekt zur Energieeinsparung
Sehr geehrter Herr Seidler,
hiermit stellen wir im Namen der CDU-Fraktion Rosengarten die oben genannte
Anfrage zur Beratung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr
und Naherholung der Gemeinde Rosengarten.
Begründung:
Als Kommune stehen wir in besonderer Verantwortung, die Klimaschutzziele zu
erreichen und die Energiewende voranzutreiben. Der Energieverbrauch der Gebäude
für Raumheizung und Trinkwasserversorgung trägt mit 30 % zu den CO2 Emissionen
bei. Auch angesichts der stark gestiegenen Energiepreise ist es sinnvoll, den Hebel
zum Energiesparen bei der Raumwärme anzusetzen.
Besonders in Nicht-Wohngebäuden wird oftmals nicht bedarfsgerecht geheizt. In
Büros und Klassenräumen werden die Heizkörper hochgestellt, wenn gefühlt
Wärmebedarf besteht. Aber nur in den seltensten Fällen werden beim Verlassen der
Räume oder beim Lüften die Thermostatventile der Heizkörper wieder zugedreht.
Eine intelligente Einzelraumregelung kann erheblich zum Energiesparen beitragen
und den Verbrauch um 20 % 30 Prozent jährlich senken.
Im Handel sind mittlerweile Thermostatköpfe erhältlich, die mit Schall- Licht- und
Bewegungssensoren ausgestattet sind und zusätzlich die Luftfeuchtigkeit messen
können, um damit eine Schimmelschutzfunktion zu erfüllen. Die Systeme sind dabei
selbstlernend und optimieren sich auf Grund des Nutzerverhaltens. Die
Datenerfassung erfolgt über einen Gateway, der die Daten auf eine Online-Plattform
des jeweiligen Anbieters überträgt. Der Kunde hat jederzeit Zugriff auf seine Daten.
Zum Einbau ist lediglich der Austausch der Thermostatköpfe je Heizkörper
erforderlich. Für Schulen gibt es einen zusätzlichen Vandalismus- und
Diebstahlschutz.
Die Kosten liegen bei 170 Euro je Thermostat, eine zusätzliche Diebstahlsicherung
liegt bei 15 Euro je Thermostat. (ggf. in einer Schule sinnvoll)
Wartungskosten inklusive der Plattformnutzung werden für 8,50 Euro je Thermostat
jährlich angeboten. Ca. alle zwei Jahre ist ein Batteriewechsel erforderlich.
Die Maßnahme wird gemäß BEG mit 20 % der Investitionskosten gefördert, wenn
das Gebäude älter als fünf Jahre ist und noch länger als zehn Jahre genutzt wird. Bei
einer erwarteten Energieeinsparung von bis zu 30 % beträgt die Amortisationszeit ein
bis fünf Jahre.
Wir halten dies für einen einfachen und kostengünstigen Weg, in unseren
kommunalen Gebäuden Energieeinsparungen zu erzielen. Wir beantragen daher, ein
ausgewähltes Gebäude der Kommune, z. B. eine der Grundschulen, als Pilotobjekt
mit diesen Thermostaten auszurüsten und bereits in der nächsten Heizperiode
2022/2023 Erfahrungen mit dem System zu sammeln.